Diverse Werbungen - allgemeine Beschwerde

12.03.2024


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich.

Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.


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S. g. Damen und Herren,

wenn das Diversitätsgedöns auch in der Werbung schon unbedingt sein muss, warum kommen dann nicht alle Ethnien zum Zug? In der Regel werden Menschen mit dünklerer Hautfarbe eingebaut. Z. B. AsiatInnen sind aber nur sehr selten zu sehen ... 

FG