Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
S.
g. Damen und Herren,
wenn
das Diversitätsgedöns auch in der Werbung schon unbedingt sein muss, warum
kommen dann nicht alle Ethnien zum Zug? In der Regel werden Menschen mit
dünklerer Hautfarbe eingebaut. Z. B. AsiatInnen sind aber nur sehr selten zu
sehen ...
FG