Seitens
des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur
Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt.
Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch
den Werberat ist daher nicht möglich.
Das Verfahren ist hiermit
abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis
gesetzt.
In der Mukomat Werbung wird es so dargestellt, als müsste man sich fürs Husten schämen/verstekcen. Als chronisch kranker Mensch mit einer angeborenen Lungenerkrankung ist das herabwürdigend und gibt das Gefühl als müsste man sich fürs Husten schämen und sollte am besten damit nicht in die Öffentlichkeit. Ich finde, das solche Werbungen überlegter gestaltet werden müssten. Es ist schon unangenehm und das muss durch die Werbung nicht noch verstärkt werden.