Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Ich möchte eine aus Gründen von Ethik und Moral bzw. illegitimer und verbotener Kinderwerbung bedenkliche Werbekampagne der Marktgemeinde Eichgraben (3032 Eichgraben; Niederösterreich) anzeigen.
Die Werbekampagne betrifft ein zum Zwecke der Umsatzsteigerung mancher lokaler Anbieter (Handel, Nahversorgung, Gastronomie) an alle Bewohner:innen der Marktgemeinde kostenlos verteiltes Stickeralbum der Marktgemeinde Eichgraben. Dort können insg. 204 Sticker – jeweils Fotos von Personen aus Vereinen, aus der Gemeindepolitik, den Schulen, einzelnen Betrieben; aber auch insg. 54 Porträts von Kindern & Jugendlichen aus den Sportvereinen; abgebildet mit Porträtfoto und vollem Klarnamen – eingeklebt werden. Die entsprechenden Sticker erhalten Konsument:innen bei einem Einkauf ab einer Mindesthöhe von € 10,00 in einer Reihe von Betrieben & Geschäften der Gemeinde. Die Sticker können auch extra käuflich erworben werden. Es beteiligen sich nicht alle lokalen Anbieter und Vermarkter an dieser Vermarktungsaktion; es ist daher keine Werbeaktion der Marktgemeinde Eichgraben für alle lokalen Betriebe, sondern nur für ausgewählte.
Offensichtlich wurden seitens der Gemeinde zwar die Zustimmungen aller Personen für die Abbildung ihrer Einzelfotos im Stickeralbum eingeholt; nicht aber für z.B. Gruppenfotos der Sportvereine.
Das Stickeralbum wird von der Gemeinde breit beworben; mit dem Slogan „Hol Dir die Sticker der Marktgemeinde Eichgraben“; im Zeitraum 19.1.2024 – 29.3.2024:
- über Social Media
- mit Plakaten und Transparenten im Ortsgebiet.
Und damit zum Kern meiner Anzeige:
Die Plakate und Transparente rufen eindeutig zum Kauf von Produkten bzw. zum Kauf der Sticker direkt auf. Die Gemeinde agiert damit als Wirtschaftstreibender – um den Umsatz mancher lokalen Geschäfte und Betriebe zu fördern (derjeniger, die an der Aktion teilnehmen).
Die Plakate und Transparente hängen in besonderer Häufung: direkt vor dem Kindergarten; vor der Volksschule, vor der Mittelschule; eines sogar direkt auf dem Mittelschule-Gebäude. Damit erfolgt eine direkte werbliche Aufforderung an Kinder bzw. an deren Eltern, ausgewählte Produkte in der Marktgemeinde Eichgraben oder gar die Sticker selbst zu kaufen.
Ich bin der klaren Ansicht, dass dies sowohl
- einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt – insb. da die Marktgemeinde in diesem Falle nicht als politische Institution, sondern als Marktteilnehmer bzw. Vermarktungspartner für manche ausgewählte Betriebe in Eichgraben (nämlich nur diejenigen, die an der Stickeraktion teilnehmen) auftritt;
- als auch eine unzulässige Kinderwerbung darstellt.
Ich möchte zusätzlich darauf verweisen, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) im Jahr 2012 gegen eine mit identer Formulierung agierende Stickeraktion der Fa. SPAR Österreich („Hol Dir Dein Stickerbuch!“) ein rechtskräftiges und letztinstanzliches Urteil getroffen hat: Die Aktion wurde klar als „verbotene Kinderwerbung“ verurteilt.
Wir ersuchen Sie, gegen die Aktion der Marktgemeinde Eichgraben entsprechend vorzugehen.
Anbei auch der diesbezügliche Link zur Website der Marktgemeinde Eichgraben: https:/...