Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Ich möchte mich hiermit ausdrücklich bei Ihnen über
missbräuchliche Werbepraktiken der ASFiNAG bei der Jahresvignette beschweren.
Die Kalenderjahresvignette wird an den Mautstellen
Karawenken und St. Michel als „12-Monats-Vignette“ beworben. Direkt neben den
1-Monats- und 6-Monats-Vignetten.
Meines Wissens gilt die 1-Monats-Vignette nicht für einen
Kalendermonat. Die 12-Monats-Vignette gilt jedoch für ein Kalenderjahr.
Aufgrund dieser Täuschung habe ich innerhalb von 9 Monaten nach dem Kauf eines
12-Monats-Tickets 3 Tickets erhalten (aufgrund der langen Lieferzeit). Dies ist
die Definition von falscher Werbung und der Grund für die Existenz Ihrer
Organisation. Ich schätze Ihre Untersuchung dieser Angelegenheit.