Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht
im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Raiffeisen“ die
Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung sensibler vorzugehen aus.
Der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen,
StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, erkennt bei dieser
Werbemaßnahme keinen Grund zum Einschreiten. Die Entscheidung der Jungen
Werberäte und Werberätinnen kann als Trendbarometer über die Sichtweise einer
jungen Zielgruppe gesehen werden, hat jedoch keine Auswirkung auf die Entscheidung
des etablierten Werberat-Gremiums.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberätinnen und Werberäte sieht im
Hinblick auf die beanstandeten Werbesujets den Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze, 1.2.
Ethik & Moral sowie 1.4. Gesundheit nicht ausreichend sensibel umgesetzt.
Das beanstandete Plakat zeigt eine schwarzgekleidete Dame, die eine
schlanke Statur hat. Sie steht auf einem Balkon, von dem man zumindest Teils
über die Dächer Wiens blicken kann. Oben rechts findet man das Logo der
Raiffeisenbank Wien, darunter den Slogan „‘Mit der Stadtbank habe ich meine
Träume verwirklicht.‘ Stadtmensch? Stadtbank.“ und noch weiter unten dann die
Botschaft „Wir macht’s möglich.“
Das Werberatsgremium merkt an, dass es sich in diesem Zusammenhang um
ein reales Testimonial, welches selbst Kundin und Geschäftspartnerin der Bank ist,
und kein Werbemodel handelt. Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen in Zukunft
die Personen mittels Name erkenntlich zu machen, um so die Geschichte der
Testimonnials nachvollziehbarer zu gestalten. Die Hintergrundinformationen zum
Testimonnial sind jedenfalls auf der Website des Unternehmens verfügbar.
Um keinen sozial unverantwortlichen Eindruck hervorzurufen, spricht der Österreichische
Werberat die Empfehlung aus, bei zukünftiger Gestaltung von Werbemaßnahmen
sensibler vorzugehen.
Eine nicht ausreichend sensible Umsetzung anhand des Ethik-Kodex der
österreichischen Werbewirtschaft konnte in nachfolgend angeführten Punkten
festgestellt werden:
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1.1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung
1.2. Ethik & Moral
1.2.1. Werbung trägt soziale Verantwortung
1.4. Gesundheit
1.4.3. Es dürfen keine Darstellungen oder Aussagen erfolgen, die ein gesundheitsschädigendes
Verhalten oder gesundheitsschädigende Körperformen (zB. Bulimie, Anorexie,
Adipositas etc.) insbesondere in Bezug auf Körpergewicht, propagieren.
Wir (Therapiezentrum) sind auf die seit kurzem aushängende Werbung der Raiffeisen Stadtbank Wien aufmerksam geworden. Diese bildet eine eindeutig ersichtlich untergewichtige/anorektische Frau ab. Ein solch öffentlich dargestelltes Untergewicht kann bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen zu einer Nachahmung führen und zur Entwicklung einer Essstörung beitragen. Die lebensgroßen Plakate befinden sich an einigen hochfrequentierten Orten in Wien (z.B. U-Bahn-Station Schwedenplatz) und sind somit für eine große Anzahl an Menschen sichtbar. In unserer täglichen Arbeit kriegen wir mit, wie Werbung und dargestellte Körperideale oft eine große Rolle für Patientinnen spielen. Die genannte Werbung ist auch schon in therapeutischen Gesprächen aufgekommen. Wir bitten daher um eine Bearbeitung des genannten Falls und erhoffen uns eine verbesserte Darstellung.
Mit freundlichen Grüßen,