Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme des Unternehmens „Volkswagen“ keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen
sprechen sich bei dem beanstandeten Sujet des Unternehmens Volkswagen für
keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15-
bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der
Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Der beanstandete TV-Spot zeigt zunächst ein kleines Mädchen, das
in ihrem Kinderzimmer mit einem Plüschhasen spielt. Daraufhin kommt die Mutter
ins Zimmer und kündigt an, sie müssen los, woraufhin das Mädchen aufspringt und
ohne den Hasen zum Auto läuft. Sie steigt in das Auto ein und die Familie fährt
los. Das Mädchen fährt mit offenem Fenster und streckt ihren Kopf raus. In der
letzten Szene ist der Wagen selbst nochmal zu sehen.
Die Werberäte und
Werberätinnen geben an, dass das beanstandete Sujet keine Grundsätze des
Ethik-Kodex verletzt. Es ist keine gefährliche Situation erkennbar, da sich das
Mädchen jedenfalls nicht gänzlich rauslehnt. Das Werberatsgremium appelliert in
diesem Fall stets an die Eigenverantwortung der Eltern.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft
ist bei der Werbekampagne „VW Golf Rabbit 45“ nicht erkennbar. Die Werberäte
und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten
aus.
Im aktuellen TV Spot von VW, wird der Golf Rabbit beworben. Dabei kommt eine Szene vor, in der ein Kind den Kopf weit aus dem Autofenster hält.
Früher haben wir unseren Kindern deutlich gemacht, ihre Hände nicht beim Fenster hinaus zu halte, heute sehen wir solche Spots zur Prime Time im OFR 2. Ich find der Spot reget zum Nachmachen an und das ist gefährlich. Somit ein schlechtes Vorbild. Kann man diesen Spot untersagen? schöne Grüße