Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme des Unternehmens „Drei“ keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Eine knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen
sprechen sich bei dem beanstandeten Radio-Spot für keinen Grund zum
Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15-
bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der
Kommunikationsbranche, sieht in dieser Werbemaßnahmen keinen Grund zum
Einschreiten.
Der beanstandete Radio-Spot hat zum Ziel, den Weihnachtsbonus
von Drei zu bewerben. Der Sprecher beginnt den Spot mit den Worten „Deine
Oma ist total happy, weil sie schon ewig nicht mehr das Internet gelöscht hat?
Wir gratulieren dir zum ‚der-Oma-das-Surfen-beigebracht‘-Bonus“. Im weiteren
Verlauf weist er auf die Tarifdetails sowie auf die Website hin.
Die Werberäte und
Werberätinnen geben an, dass der beanstandete Radio-Spot keine Grundsätze des
Ethik-Kodex verletzt. Die werbliche Überzeichnung ist laut dem Gremium vor
allem durch die Aussage „das Internet löschen“, was in der Praxis gar nicht
möglich ist, klar erkennbar.
In diesem Sinne spricht sich die knappe Mehrheit der Werberäte
und Werberätinnen bei dem beanstandeten Radio-Spots für keinen Grund zum
Einschreiten aus.
HINWEIS: Eine erhebliche Anzahl an Werberäten und Werberätinnen
empfiehlt eine Sensibilisierung der Werbemaßahme. Kann doch, so das Gremium, der
Radio-Spot durchaus als diskriminierend und herabwürdigend gegenüber der
älteren Bevölkerung aufgenommen werden. Die sensiblere Umsetzung in Bezug auf
diese Kriterien des Ethik-Kodex wird für künftige Werbemaßnahmen jedenfalls
empfohlen.
mit großem Befremden habe ich den aktuellen Weihnachts-Radio-Spot Ihres
Unternehmens Drei zur Kenntnis genommen. Ich möchte Sie hiermit dringend und
entschieden auffordern, die Ausstrahlung dieses Spots unverzüglich
einzustellen, da er mehrfache diskriminierende Inhalte aufweist.
- Der Spot unterstellt
explizit, Frauen seien nicht fähig, das Internet sachgemäß zu nutzen.
Diese Darstellung ist nicht nur realitätsfern, sondern spiegelt auch ein
überholtes und diskriminierendes Frauenbild wider. In der heutigen Zeit
ist es eine Tatsache, dass Frauen, sowohl im privaten als auch im
beruflichen Kontext, kompetent und selbstverständlich mit dem Internet
umgehen. Eine solche Herabsetzung in einem öffentlichen Werbespot ist als
signifikante Diskriminierung anzusehen.
- Die Behauptung, jemand habe
seiner Großmutter das Surfen beigebracht, damit sie nicht „wieder das
Internet löscht“, zeugt von einer erschreckenden Unkenntnis darüber, wie
das Internet funktioniert. Eine solche Aussage ist nicht nur technologisch
absurd, sondern stellt zudem für ein Technologie-Unternehmen einen
peinlichen Beweis von Inkompetenz dar.
- Die Darstellung von
Großmüttern als technologisch rückständig ist ebenfalls höchst
problematisch. Als dreifache Großmutter kann ich bestätigen, dass der
Umgang mit der digitalen Welt für mich und meine Altersgenossinnen
keinerlei Herausforderung darstellt. Im Gegenteil, häufig sind es die
Männer der älteren Generation, die Schwierigkeiten mit digitalen
Neuerungen haben. Die Rückmeldung meiner Enkel (12,14) bestätigt zudem,
dass diese Werbung als realitätsfern und peinlich empfunden wird.
Angesichts dieser schwerwiegenden Diskriminierungen fordere ich Sie
nachdrücklich auf, diesen Werbespot sofort zurückzuziehen. Eine Fortsetzung
dieser Kampagne würde nicht nur das Ansehen Ihres Unternehmens schädigen,
sondern stellt auch eine Missachtung der Gleichberechtigung und des
respektvollen Umgangs mit verschiedenen Altersgruppen dar.
Mit freundlichen Grüßen