Drei - Radio-Spot

12.01.2024


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Drei“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Eine knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten Radio-Spot für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, sieht in dieser Werbemaßnahmen keinen Grund zum Einschreiten.

Der beanstandete Radio-Spot hat zum Ziel, den Weihnachtsbonus von Drei zu bewerben. Der Sprecher beginnt den Spot mit den Worten „Deine Oma ist total happy, weil sie schon ewig nicht mehr das Internet gelöscht hat? Wir gratulieren dir zum ‚der-Oma-das-Surfen-beigebracht‘-Bonus“. Im weiteren Verlauf weist er auf die Tarifdetails sowie auf die Website hin.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass der beanstandete Radio-Spot keine Grundsätze des Ethik-Kodex verletzt. Die werbliche Überzeichnung ist laut dem Gremium vor allem durch die Aussage „das Internet löschen“, was in der Praxis gar nicht möglich ist, klar erkennbar.

In diesem Sinne spricht sich die knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen bei dem beanstandeten Radio-Spots für keinen Grund zum Einschreiten aus.

HINWEIS: Eine erhebliche Anzahl an Werberäten und Werberätinnen empfiehlt eine Sensibilisierung der Werbemaßahme. Kann doch, so das Gremium, der Radio-Spot durchaus als diskriminierend und herabwürdigend gegenüber der älteren Bevölkerung aufgenommen werden. Die sensiblere Umsetzung in Bezug auf diese Kriterien des Ethik-Kodex wird für künftige Werbemaßnahmen jedenfalls empfohlen.


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mit großem Befremden habe ich den aktuellen Weihnachts-Radio-Spot Ihres Unternehmens Drei zur Kenntnis genommen. Ich möchte Sie hiermit dringend und entschieden auffordern, die Ausstrahlung dieses Spots unverzüglich einzustellen, da er mehrfache diskriminierende Inhalte aufweist.

  1. Der Spot unterstellt explizit, Frauen seien nicht fähig, das Internet sachgemäß zu nutzen. Diese Darstellung ist nicht nur realitätsfern, sondern spiegelt auch ein überholtes und diskriminierendes Frauenbild wider. In der heutigen Zeit ist es eine Tatsache, dass Frauen, sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext, kompetent und selbstverständlich mit dem Internet umgehen. Eine solche Herabsetzung in einem öffentlichen Werbespot ist als signifikante Diskriminierung anzusehen.
  2. Die Behauptung, jemand habe seiner Großmutter das Surfen beigebracht, damit sie nicht „wieder das Internet löscht“, zeugt von einer erschreckenden Unkenntnis darüber, wie das Internet funktioniert. Eine solche Aussage ist nicht nur technologisch absurd, sondern stellt zudem für ein Technologie-Unternehmen einen peinlichen Beweis von Inkompetenz dar.
  3. Die Darstellung von Großmüttern als technologisch rückständig ist ebenfalls höchst problematisch. Als dreifache Großmutter kann ich bestätigen, dass der Umgang mit der digitalen Welt für mich und meine Altersgenossinnen keinerlei Herausforderung darstellt. Im Gegenteil, häufig sind es die Männer der älteren Generation, die Schwierigkeiten mit digitalen Neuerungen haben. Die Rückmeldung meiner Enkel (12,14) bestätigt zudem, dass diese Werbung als realitätsfern und peinlich empfunden wird.

Angesichts dieser schwerwiegenden Diskriminierungen fordere ich Sie nachdrücklich auf, diesen Werbespot sofort zurückzuziehen. Eine Fortsetzung dieser Kampagne würde nicht nur das Ansehen Ihres Unternehmens schädigen, sondern stellt auch eine Missachtung der Gleichberechtigung und des respektvollen Umgangs mit verschiedenen Altersgruppen dar.

Mit freundlichen Grüßen