Tezenis/Zalando - Webseite

19.01.2024


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Tezenis“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung sensibler vorzugehen aus.

Der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, erkennt bei dieser Werbemaßnahme keinen Grund zum Einschreiten. Die Entscheidung der Jungen Werberäte und Werberätinnen kann als Trendbarometer über die Sichtweise einer jungen Zielgruppe gesehen werden, hat jedoch keine Auswirkung auf die Entscheidung des etablierten Werberat-Gremiums.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberätinnen und Werberäte sieht im Hinblick auf die beanstandeten Werbesujets eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung.

Der beanstandete Banner bewirbt die Weihnachtskollektion der Unterwäschemarke Tezenis. Links im Bild ist ein dekorierter Weihnachtsbaum zu sehen, rechts findet man eingepackte Geschenke und in der Mitte eine junge Frau, die sich an den Geschenken abstützt. Sie trägt rote Unterwäsche und einen schwarzen Schlafmantel. Auch der Hintergrund ist schlicht gehalten und rot gefärbt.

Das Werberatsgremium merkt an, dass ein Zusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und der Marke besteht, die Frau nichtsdestotrotz den Anschein erwecken kann, sie sei ebenso „ein Geschenk“ und somit ein Sexualobjekt. Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen in Zukunft sensibler mit dem weiblichen Körper umzugehen.

Um keinen geschlechterdiskriminierenden Eindruck hervorzurufen, spricht der Österreichische Werberat die Empfehlung aus, bei zukünftiger Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen.

Eine nicht ausreichend sensible Umsetzung anhand des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft konnte in nachfolgend angeführten Punkten festgestellt werden:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Wesentlich dabei ist die Betrachtung der Werbemaßnahme im Gesamtkontext. Zu berücksichtigen sind insbesondere die verwendete Bild-Text-Sprache, Darstellungsweise (Ästhetik, künstlerische Gestaltungselemente), Zielgruppenausrichtung und damit einhergehend, in welchem Umfeld die Werbemaßnahme platziert ist.

Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

2.1.3. die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

2.1.5. die Person auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird;


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Die Startseite von zalando.at war heute extrem sexistisch und Frauen als sexuelle Objekte bzw. sogar als "Geschenke" in roter Unterwäsche unterm Weihnachtsbaum gestaltet. Es handelte sich um eine Kampagne von Tezenis. Ich möchte solche Startseiten als Frau nicht mehr sehen, da ich diese Darstellung von Frauen als Sexobjekte in roter Unterwäsche als Weihnachtsgeschenke als herabwürdigend empfinde.