Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Der Kurier wirbt mit Abo-Angeboten für neue und bestehende Kunden - auf Anfrage wird mir aber beschieden, dass das für mich nicht gilt, da ich bereits ein Abo auf ein Angebot (aus 2021!) habe und daher nicht umsteigen könne. Auf meine nochmalige Anfrage warum dann dafür geworben wird, dass das Angebot auch für bestehende Abonnenten gilt meinte man, es wäre zu verwirrend alle Bedingungen anzuführen - sehe ich allerdings anders und habe mein Abo (das mehr als doppelt so teuer ist wie das neue Angebot) gekündigt.