Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Werbung von Spar stoßt mir schon etwas auf... auf der Suche nach Ansprache, fand ich amüsanter weise diesen Eintrag gegen eine frühere Werbung der selben Marke …
Im aktuellen Fall frage ich mich: warum ein Mann als Modell für einen Weltmeister steht und die Frau ist nur für den Kaiserschmarren gut…?
Nicht zeitgemäß…!
Mit besten Grüßen
Handlung und Teilnahme eines frech feixenden Biawerls (Bübchens) züchten eine neue Generation von Machos, die niemand braucht. Warum lassen Miriam Weichselbraun und ihr Managergattte das zu?
Ich ersuche höflich, sich des Themas anzunehmen.
Vielen Dank!