Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Am Ende jeder pharmazeutischen Werbeeinschaltung lese/höre ich 'Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker'.
Es müsste unbedingt heißen 'Fragen Sie Arzt, Ärztin, Apotheker:in'. Dabei berufe ich mich auf den Artikel 7, Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes bzw. das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG, BGBL. Nr. 100/1993 idgF) und weise zudem darauf hin, dass Sie mit dieser Wendung sogar Sendezeit sparen.