Gendering - Pharamzeutische Werbung

14.11.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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 Am Ende jeder pharmazeutischen Werbeeinschaltung lese/höre ich 'Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker'. Es müsste unbedingt heißen 'Fragen Sie Arzt, Ärztin, Apotheker:in'. Dabei berufe ich mich auf den Artikel 7, Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes bzw. das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG, BGBL. Nr. 100/1993 idgF) und weise zudem darauf hin, dass Sie mit dieser Wendung sogar Sendezeit sparen.