Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
die Produktbeschreibung enthält folgenden Text:
"Faltzelte von Zelt-Paradies mit der SMALL HEXAGON Struktur sind leichter und hervorragend in Situationen, in der die Handhabung und Installation von Bedeutung ist, zum Beispiel wenn es von Frauen aufgestellt werden soll."
Es wird impliziert, dass der von einer Frau durchgeführte Zeltaufbau besondere Ansprüche an das Produkt stellt.
Das entspricht nicht dem ethischen Anspruch "Männer und Frauen sind stets als vollkommen gleichwertig zu betrachten und zu behandeln". (1.2.3 b)