Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
- Medialer Sexismus auf Werbeplakat in Graz (11. Bezirk)-
Ich finde es äußerst unpassend, dass im Jahre 2023 Frauen halbnackt in lüsternen Posen auf riesigen Werbeplakaten dargestellt werden, so wie das in der Mariatrosterstraße 132 (Intimissimi) geschieht und wir alle, die daran vorbeigehen oder fahren, damit konfrontiert werden müssen. Dies würdigt die Würde jeder Frau herab. Eine erotisch-laszive Darstellung eines Sexobjektes zum Zwecke der Verkaufsförderung. Das weibliche Geschlecht wird hier instrumentell missbraucht. Ich finde das sexistisch und verstehe nicht, warum es hier keine stärkeren Beschränkungen gibt. Wie sollen wir uns zu einer reifen Gesellschaft entwickeln, wenn wir mit derart rückschrittlichen Bildern (welches Rollenbild wird ihnen hier vermittelt?) regelrecht bombardiert (mehrfach entlang dieser Straße angebracht) werden. Hoffe, dass sich das künftig verändert, im Sinne aller Frauen und heranwachsenden Mädchen.
Intissimi neuestes plakat moechte mich beschweren warum man in
zeiten wie diesen diese art von
plakat ueberhaupt herausgibt bzw just an stellen und orten wo migranten
hauptsaechlich zskommen zb triesterstrasse beim OBI
fordere den werberat auf, hier einzuschreiten danke