Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im
Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Schlief – der
Bäcker“ die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw.
sofortigen Sujetwechsel aus.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberätinnen und Werberäte sieht im
Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der
Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1. Allgemeine
Werbegrundsätze.
Unter dem Titel „Wir backen sauberer als Bio“ bewirbt die
Bäckerei ihre Produkte. Neben der Headline wird Gebäck abgebildet sowie mittels
eines Copy-Textes ergänzt, die Produkte seien aus Premium Mehl und mittels
eines patentierten Verfahrens frei von jeglichen Zusatzstoffen (Spritzmittel,
Bakterien, Bitterstoffe) sowie ohne Umweltbelastung hergestellt.
Nachdem die Erzeugung von Bio-Produkten strengen Richtlinien
unterliegt und die Produkte der Bäckerei aus konventionellen Inhaltsstoffen,
die jedoch auf eine besondere Art und Weise aufbereitet werden sollen,
hergestellt werden, ist der Vergleich inhaltlich unschlüssig, insbesondere
da laut den genannten „Untersuchungen“ keine Vergleiche des genannten
Verfahrens mit Bioprodukten gemacht wurden. Daher verstößt das Unternehmen laut
den Werberäten und Werberätinnen unter anderem gegen den Ethik-Kodex 1.1.6.
Grundsatz der Wahrhaftigkeit.
Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich in dieser Hinsicht
für einen sofortigen Stopp der Kampagne bzw, zum sofortigen Sujetwechsel aus.
Ein Verstoß des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft
konnte in nachfolgend angeführten Punkten festgestellt werden:
1.1. Allgemeine
Werbegrundsätze
1.1.2. Werbung muss gesetzlich
zulässig sein und muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.
1.1.3. Werbung muss den
Grundsätzen der Lauterkeit, wie sie im Wirtschaftsleben wie sie im
Wirtschaftsleben allgemein anerkannt sind, entsprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bäckerei Schlief aus Neunkirchen wirb wörtlich mit dem Subjekt "Wir backen sauberer als Bio" darunter steht "Premium Mehl aus gewaschenem Korn. Mit dem patentierten Verfahren ermöglicht es die optimale Reduzierung von Bakterien, Spritzmitteln, Umweltbelastungen und Bitterstoffen"
Dies ist zutiefst irreführend und unlauterer Wettbewerb.
Erstens: Handelt es sich bei diesem Premium Mehl NICHT um Bio-Getreide, sondern das Getreidekorn stammt aus konventioneller Landwirtschaft. In der konventionellen Landwirtschaft werden Spritzmittel (Pestizide, Herbizide, Fungizide, …) eingesetzt.
Zweitens: Ob das Mehl einen regionalen Ursprung hat, ist unbekannt. Der Hersteller des Steinmetz Premium Mehls hat jedenfalls seinen Produktionsstandort in Deutschland.
Drittens: impliziert die Aussage "Wir backen sauberer als Bio" verbunden mit den anderen Textpassagen, dass Bio-Mehl verunreinigt wäre. Dies sind schlichtweg falsche Behauptungen bzw. Aussagen.
Viertens: Auch wenn ein konventionelles Getreide gewaschen wird, enthält es sicherlich mehr Spritzmittel als Bio-Getreide, welches von Grund auf schon unbehandelt ist, da jegliche Spitzmittel in der biologischen Landwirtschaft verboten sind.
Es erschüttert mich, dass ein regionaler Bäckerbetrieb solche irreführenden Argumente zur Täuschung der Kunden anführt. Ich ersuche das Werbesubjekt hinsichtlich unlauteren Wettbewerbes zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen