Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbekampagne der Post AG keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Werbekampagne „Einfach Werben“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Bei der beanstandeten Kampagne der Post AG wird, auf mehreren Werbekanälen, eine SelfService Lösung für Unternehmen zur Gestaltung und Abwicklung von Werbemaßnahmen beworben.
Eine Irreführung oder Täuschung im Sinne des Ethik-Kodex des Österreichischen Werberats wird von den Werberäten und Werberätinnen dabei nicht erkannt. Die für die Kampagne angebrachten Werbeschilder auf den Fassaden der Unternehmen sind im Rahmen der Kampagne „Einfach Werben“ zu verstehen und lenken eindeutig auf die Möglichkeit hin, Werbemaßnahmen selbst zu gestalten. Die Werbemaßnahme besagt nicht, dass damit Werbedienstleistungen an Dritte angeboten werden können. Es wird auch nicht ausgeschlossen, Werbemaßnahmen durch professionelle Anbieter gestalten zu lassen.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ist bei der Kampagne und Dienstleitung „einfach Werben“ der Post AG deshalb nicht erkennbar. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich eindeutig für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die Post betreibt aktuell eine Werbekampagne mit
beispielsweise bezahlten Anzeigen wie im beigefügten Beispiel: "Newsletter
des HORIZONT" abgebildet.
(Möglicherweise auch über andere Medien und Plattformen)
In dieser Kampagne wird für "Einfach Werben"
mit einem Tool der Post geworben (https://urldefense.com/v3/__https://www.post.at/g/c/einfachwerben__;!!PGotIvYIPIYeuQ!UlG7hqkUdl-lmCM8bqhLaTAyHIFpCUd48oZBvLQ_iCSLJsSw5LP2Eft16UaglPBpLp24-scXwP0IALTsLTw$
).
Dabei wird mit Irreführung und Falschdarstellung in Wort
und Bild damit geworben, dass die Kunden welche dieses Tool benutzen:
- selbst zu Werbeagenturen werden (Ohne eine
Gewerbeschein dafür zu besitzen)
- sich die Kosten einer Werbeagentur sparen weil Sie
durch das benutzen des Tools selbst die Werbeagentur sind
Kodex:
1.1.7 Werbung darf nicht durch anlehnende und nachahmende
Darstellungen irreführen.
Ich bitte um Einschreibung des Werberats um diese
irreführende Kampagne zu stoppen.
Freundliche Grüße