Flughafen Wien - Plakat

26.09.2023


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren vom Werberat,

Darf ich mich mit einer Meldung an Sie wenden?

So sehr ich das Anliegen verstehe, dass das Personal am Flughaften nicht angegriffen und belästigt werden soll, finde ich die Darstellung diskriminierend:

Bedroht wird eine hellhäutige Frau, die Drohgebärde geht von einem fremdländisch anmutenden Mann aus... das verstärkt vorhandene diskriminierende Stereotypen.

Ich nehme aber an, Sie haben diesbezüglich bereits Meldungen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen