Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Guten Tag,
Ich habe heute durch Zufall einen österreichischen Wein zu
Gesicht bekommen und bin entsetzt, dass so etwas überhaupt zulässig ist.
Ich selbst habe Marketing studiert und Scrabble gerne.
Ich möchte dem Hersteller nichts unterstellen, aber selbst
mein 16jähriger Sohn fragte mich beim Anblick dieses Weines, ob es jetzt Hitler
Wein gibt.
Ich fühle mich persönlich durch die verschlüsselte Botschaft
Heil ...... belästigt. Was ist ihre Stellung dazu?
Mit freundlichen Grüßen