Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von C-Date „liebt wie
ihr wollt“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung sensibler
vorzugehen aus.
Begründung:
Die Werberäte und
Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Video von C-Date den
Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ nicht
ausreichend sensibel umgesetzt.
Das
beanstandete Video von C-Date zeigt ein Paar welches verliebt und Händchen
haltend durch die Nacht läuft. Am Ende werden sie dabei gezeigt, wie sie sich
in einem Springbrunnen umarmen, küssen und gegenseitig Huckepack tragen. Mit
einer Melodie hinterlegt werden die Sequenzen mit dem folgenden Worten
ausgespielt: „Fragt nicht, wann die beste Zeit sein könnte. Sie ist jetzt.
Überlegt nicht. Macht es. Probiert aus. Probiert alles aus, was euch Spaß
macht. Hört nicht auf andere. Und was sie für richtig halten. Es gibt nur euch.
Lern die schönste Schwester der Liebe kennen. Das Lieben. Liebt wie ihr es
wollt.“ Am Ende des Spots wird noch auf die kostenlose Registrierung der
Dating Plattform aufmerksam gemacht.
Die Werberäte und Werberätinnen merken an, dass im
Video von C-Date vorranging um Liebe und das dabei vermittelte Lebensgefühl
geht. So ist laut Werberatsgremium der gezeigte Brunnen dabei nur die
"Brücke" und das Mittel zum Zweck. Eine direkte Aufforderung oder
Darstellung etwas Illegales zu tun, wird dabei nicht gesehen. Jedoch wird
angemerkt, dass durch die Wort-Bild-Kombination der Eindruck oder Anreiz gesetzt
werden könnte, sich rücksichtlos zu Handeln. So können die Worte „Überlegt
nicht. Hört nicht auf andere“, dazu verleiten Normen zu umgehen, wie
beispielsweise das Betreten eines öffentlichen Brunnens.
Um keine rechtswidrigen Intentionen weiter hervorzurufen, spricht der
Österreichische Werberat die Empfehlung aus, bei zukünftiger Gestaltung von Werbemaßnahmen
sensibler vorzugehen.
Im Detail wird der Ethik-Kodex den Werberäten
und Werberätinnen nach in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend
sensibel umgesetzt:
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1.1.1.
Werbung soll vom Grundsatz sozialer
Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor
dem vollendeten 18. Lebensjahr.
1.1.2.
Werbung muss gesetzlich zulässig sein und
muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.
1.1.4.
Werbung darf nicht gegen die allgemein
anerkannten guten Sitten verstoßen.
Bei der C-Date-Werbung wird dazu ermutigt in einen Brunnen zu steigen. Dies ist strafbar. Es wird hier suggeriert, das besteigen oder betreten von Denkmälern/Brunnen sei etwas normales. Dies ist jedoch eine strafbare Handlung. Die Werbung läuft überall auch auf YouTube, TV etc.