C-Date - Social Media

02.10.2023


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von C-Date „liebt wie ihr wollt“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Video von C-Date den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Das beanstandete Video von C-Date zeigt ein Paar welches verliebt und Händchen haltend durch die Nacht läuft. Am Ende werden sie dabei gezeigt, wie sie sich in einem Springbrunnen umarmen, küssen und gegenseitig Huckepack tragen. Mit einer Melodie hinterlegt werden die Sequenzen mit dem folgenden Worten ausgespielt: „Fragt nicht, wann die beste Zeit sein könnte. Sie ist jetzt. Überlegt nicht. Macht es. Probiert aus. Probiert alles aus, was euch Spaß macht. Hört nicht auf andere. Und was sie für richtig halten. Es gibt nur euch. Lern die schönste Schwester der Liebe kennen. Das Lieben. Liebt wie ihr es wollt.“ Am Ende des Spots wird noch auf die kostenlose Registrierung der Dating Plattform aufmerksam gemacht.

Die Werberäte und Werberätinnen merken an, dass im Video von C-Date vorranging um Liebe und das dabei vermittelte Lebensgefühl geht. So ist laut Werberatsgremium der gezeigte Brunnen dabei nur die "Brücke" und das Mittel zum Zweck. Eine direkte Aufforderung oder Darstellung etwas Illegales zu tun, wird dabei nicht gesehen. Jedoch wird angemerkt, dass durch die Wort-Bild-Kombination der Eindruck oder Anreiz gesetzt werden könnte, sich rücksichtlos zu Handeln. So können die Worte „Überlegt nicht. Hört nicht auf andere“, dazu verleiten Normen zu umgehen, wie beispielsweise das Betreten eines öffentlichen Brunnens.

Um keine rechtswidrigen Intentionen weiter hervorzurufen, spricht der Österreichische Werberat die Empfehlung aus, bei zukünftiger Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen.

Im Detail wird der Ethik-Kodex den Werberäten und Werberätinnen nach in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.1.2. Werbung muss gesetzlich zulässig sein und muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.

1.1.4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.


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Bei der C-Date-Werbung wird dazu ermutigt in einen Brunnen zu steigen. Dies ist strafbar. Es wird hier suggeriert, das besteigen oder betreten von Denkmälern/Brunnen sei etwas normales. Dies ist jedoch eine strafbare Handlung. Die Werbung läuft überall auch auf YouTube, TV etc.