Bedenken Influencerin Kim Lianne

13.09.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht für eine vermutete Rechtsverletzung hinsichtlich Kennzeichnungspflichten.

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informierte , welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats, ich möchte meine Bedenken in Bezug auf ein kürzlich von der Influencerin Kim Lianne auf YouTube veröffentlichtes Video äußern. Sie können das Video unter folgendem Link einsehen: https://www.youtube.com/watch?v=KKyNZTIzKE4 , Kim Lianne hat aktuell über 1.370.000 Abonnenten und damit eine erhebliche Reichweite. In ihrem Video sind mehrere Produkte deutlich zu erkennen, für die anscheinend Werbung gemacht wird. Dies geschieht jedoch ohne eine klare Kennzeichnung. Es handelt sich dabei um folgende Produkte: • Coca Cola • Mentos (blaue Verpackung) • Starbucks Matcha Latte • Römerquelle Mineralwasser (prickelnd) Es ist mir wichtig zu betonen, wie essenziell die klare Kennzeichnung von Werbung für die Transparenz und das Vertrauen der Zuschauer ist. Eine nicht gekennzeichnete Produktplatzierung kann irreführend sein und gegen die ethischen Grundsätze und gesetzlichen Vorgaben für Werbung und Medien verstoßen. Ich bitte Sie, diesen Fall genauer zu untersuchen und geeignete Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass solche Videos die erforderlichen Werbekennzeichnungen enthalten. Mit freundlichen Grüßen