In dem eingebrachten Beschwerdefall (Influencer-Beitrag) ist kein Produkt ersichtlich bzw. keine Marke eines Unternehmens zu erkennen.
Aus diesem Grund kann dieser Beitrag auch nicht als Werbemaßnahme eingestuft
werden.
Somit fällt die von Ihnen eingebrachte Beschwerde
in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet
ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft,
von Wirtschaftswerbung zuständig
Der Beschwerdefall ist hiermit für den
Österreichischen Werberat abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde dahingehend informiert.
Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats,
ich bin ein besorgter Elternteil und habe festgestellt, dass die Influencerin "viktoriavs" auf Instagram ein Bild mit Cola und Wein zeigt. Viele ihrer Follower sind minderjährig, und ich finde es bedenklich, wie solche Produkte „als normal“ präsentiert werden, insbesondere wenn sie potenziell schädlich oder ungeeignet für jüngere Zielgruppen sein könnten.
Ich bitte Sie, diese Art von Werbung zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Inhalt jugendfrei und verantwortungsbewusst ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen,