Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbekampagne von Prajo‘s Bau Personal & Maschinenvermittlung GmbH keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet unter dem Slogan „Baggern kann jeder“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Das Werbeplakat zeigt auf dunklem Hintergrund die weiße Silhouette eines Baggers und einer Frau. Der Bagger hat dabei eine Rose am Baggerarm die gegenüber der Frau ausgestreckt wird. Daneben sind die Worte „Baggern kann jeder…“ mit der Vollendung „…die Technik entscheidet!“ platziert.
Eine Doppeldeutigkeit lässt sich laut Werberäten und Werberätinnen bei der beanstandeten Werbemaßnahme von Prajo’s Bau durchaus erkennen. Das Wort „Baggern“ wird dabei bewusst mehrdeutig verwendet, was durch die Überreichung einer roten Rose an die Frau wie auch dem Bagger als Gerät selbst verdeutlicht wird. Eine Herabwürdigung von Frauen kann dabei jedoch nicht festgestellt werden. Das Sujet spielt auf harmlose und humoristische Art mit dem Wortspiel „Baggern“, ohne sich stereotypen oder diskriminierenden Fotos zu bedienen.
Das Werbesujet legt zudem offen, dass es für das „Baggern“ - sowohl für das handwerkliche wie auch für das zwischenmenschliche Kommunizieren - der richtigen Technik bedarf. Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ist dabei nicht erkennbar. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Sexistische Werbung für Abrissfirma
Herabwürdige Darstellung von Frauen am Sujet
Ort. Baden bei wien, Abriss parkhaus Süd durch Fa. Prajo. Werbung mehrfach großflächhig am Bauzaun angebracht.