Alkohol und Süßes auf sozialen Medien

16.08.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig.

Der/ Die Beschwerdeführer/in wurde informiert welche Institution sich der Sache annimmt. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR dahingehend abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, am 14.05.2023 veröffentlichte Paula Wolf auf ihrer TikTok-Seite ein Video (https://www.tiktok.com/@paulawwolf/video/7233064492882464027), in dem sie ihren Besuch in einem Hotel dokumentiert und dabei reichlich viel zu süße Lebensmittel, wie zum Beispiel Nussschnecken, Waffeln, einen Gugelhupf, Muffins, Croissants und weitere Desserts, präsentiert. Als i-Tüpfelchen kommt hinzu, dass neben den Desserts auch eindeutig eine Flasche Wein erkennbar ist. Sowohl die ungesunden Nachspeisen als auch der Alkohol sind auf einer TikTok-Seite, die hauptsächlich junge Menschen als Follower hat, absolut fehl am Platz. Ich bitte um Bearbeitung des Falles und verbleibe mit freundlichen Grüßen