was hat hier Alkohol zu suchen? - Recheis

11.08.2023


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren, unlängst stieß ich auf die Rezepte von Martina Hohenlohe auf youtube (zB https://www.youtube.com/watch?v=_opmHbTO_ig&t=1s; https://www.youtube.com/watch?v=sCCvjRzOpJc; https://www.youtube.com/watch?v=e-ntstT-jbw; https://www.youtube.com/watch?v=9yG63Je7mBk). Die Videos wurden auf dem öffentlichen Kanal von „Recheis“ veröffentlicht. In den Kochvideos zeigt die Köchin wirklich schön, wie man schnell und einfach leckere, recht gesunde Rezepte zubereitet. Ich war begeistert. Bis sie in jedem Video einen Wein hervorholte, ihn stolz präsentierte und ihn dann mit ihren Gästen genüsslich trank. Es ist wirklich traurig, wie Alkohol als Suchtmittel nicht ernst genommen und gar beworben wird – und das auf youtube. Tagtäglich benutzen x Kinder und Jugendliche youtube und sehen sich dann an, wie Erwachsene mit Genuss Alkohol trinken. Welch Vorbildwirkung… Ich finde das moralisch sehr bedenklich und bitte Sie hier Maßnahmen zum Schutze der Kinder zu setzen! Freundliche Grüße,