Irreführende Werbung bzw. Anpreisung von Produkten

26.07.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für die Irreführung und Täuschung von Konsument*innen hinsichtlich Anpreisung von Produkten.
Der/die Konsument*innen wurde informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war heute (25.07.2023, 18:38 Uhr) in der Penny GmbH, Rädlerweg 7, 4030 Linz einkaufen. Dort habe ich Rispenparadeiser eingekauft, welche im Regal um EUR 2,49 angepriesen wurden, zu meiner Überraschung dann aber an der Kasse um EUR 3,49 verrechnet wurden.

Nachdem ich den Kassier darauf angesprochen habe, dass es sich um einen Irrtum handeln muss, da die Tomaten im Regal anders angepriesen werden, hat er sich die Packung kurz mitgenommen, um sich selbst ein Bild zu machen, wie der Preis im Regal ausgewiesen wurde. Als er zur Kasse zurückkam, gab er mir Recht, dass im Regal ein anderer Preis festgeschrieben steht, er im Kassensystem allerdings keinen Einfluss darauf hätte und er mir trotzdem die EUR 3,49 verrechnen müsse.

Auch wenn es sich lediglich (nur) um EUR 1,00 Preisunterschied handelt, so geht es mir dabei um das Prinzip, wie der Endverbraucher (Konsument) in die Irre geführt und verarscht wird. In einer schnelllebigen Zeit, wo viele Menschen ggf. aufgrund von Druck, Stress etc. unachtsam sind, ist es ein leichtes Spiel auf diesem Weg intern Zusatzeinnahmen zu generieren ohne dass es dem Endverbraucher wirklich auffällt ... Ich habe meinen Unmut über die veranlagte Vorgehensweise seitens der Penny GmbH auch zum Ausdruck gebracht. Nachdem ich bemerkt habe, dass der Kassier mit der Situation total überfordert ist, habe ich nach der Filialleitung verlangt. Doch zu meiner Überraschung war leider weder die Filialleitung, noch eine entsprechende Vertretung anwesend.

Der Kassier hat sich zwar bei mir entschuldigt, aber gleichzeitig ergänzt, dass ich heute schon die 2. Kundin bei ihm bin, wo der ausgeschriebene Preis nicht mit dem im Kassensystem zusammengestimmt hat.

Deshalb ersuche ich Sie, sich selbst ein entsprechendes Bild zu machen bzw. dem Sachverhalt nachzugehen. Auf Wunsch kann ich auch gerne die Originalrechnung von heute vorweisen.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und freue mich über Ihre Rückmeldung.