Sexistische Werbung für Pralinen

26.07.2023


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Das betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und zugesichert, dass es die beanstandete Werbemaßnahme bis Anfang nächster Woche zurückgezogen wird.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation. 

Die beschwerdeführende Person wurde davon in Kenntnis gesetzt. 


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Auf dem Plakat werden Pralinen präsentiert, die eine Frau, nur bekleidet mit durchsichtigem Slip, in der Hand hält. Dazu die Aufschrift „Süßer Reiz“, wobei eine zweideutige Botschaft vermittelt wird: Sind die Pralinen oder die Frau der „süße Reiz“? M.M.n. handelt es sich um geschlechterdiskriminierende Werbung, da eine sexualisierte Darstellungsweise ohne direktem Zsh. zum beworbenen Produkt verwendet wird. Bitte um Ihre Prüfung. Ort: Gmunden, Promenade, Konditorei B.