Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Das Werbesujet des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, ausgespielt in der orf.at-App (iOS) am 1.6.2023 (Screenshots anbei), verstößt mE gegen Punkt 1.2.3.d) des Ethik-Kodex: Der Text "Österreich ist nicht ganz dicht!" in Verbindung mit den verwendeten Illustrationen vermenschlichter, schielender Häuser mit unterschiedlich großen Augen und allgemein leidendem Aussehen assoziiert marode/schlecht isolierte Häuser mit kranken/behinderten Menschen. jemanden als "nicht ganz dicht" zu bezeichnen ist gemeinhin eine despektierliche Äußerung hinsichtlich einer vermuteten psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung.