Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren
Die in OE24 ausgestrahlte XXXLutz Werbung von DMB stellt
eine Herabwürdigung des griechischen Volkes, der griechischen Sprache und der
griechischen Kultur dar. Besonders abstoßend ist die Nachäffung eines
griechischen Akzentes von einem deutschsprachigen Darsteller.
Gewöhnungsbedürftig ist auch die Darstellung von Sokrates, den für das
abendländische Denken grundlegenden griechischen Philosophen, als
Schnäppchenjäger und Sparefroh. Auch die Verballhornung der griechischen Tänze
ist inakzeptabel. Es geht um diese
Spots, wobei der erste der eigentliche Grund meiner Beschwerde ist, da der
Akzent eines Griechen, der Deutch nicht als Muttersprache hat in übler Weise
nachgeäfft wird.
Vielen Dank für
Ihre Hilfe.