Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht die unerlaubte Übermittlung von Werbung (Schleichwerbung).
Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Guten Tag,
gleich vorweg, sollte ich bei Ihnen falsch sein, bitte ich
höflichst um Entschuldigung, sowie entsprechende Weiterleitung an die
zuständige Stelle bzw. Info an mich.
Ich bin Bawag Kunde und habe seit 2021 eine von mir
gewünschte Werbesperre. Diese greift - sofern ich das beurteilen kann - auch.
Nun erhalte ich jedoch seit einigen Wochen bei jeder Zahlung
im Onlinebanking einen "Info"-Kasten zur SEPA Echtzeitüberweisung
(Screen attached). Ich habe daraufhin die Bawag kontaktiert und dachte, dass
diese Werbung einfach nur "durchgerutscht" sei. Die Bawag hat mich
jedoch informiert, dass es sich hier nicht um Werbung, sondern um eine
"Produktinformation eines entgeltlichen Zusatzservice" handelt. Ich
habe anschließend recherchiert und bin nun der Meinung, dass es sich hierbei
zweifelsfrei um Werbung handelt und dass die Bawag meine Werbesperren umgeht,
um ein entgeltliches Zusatzservice zu bewerben.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:376:0021:0027:DE:PDF
Artikel 2 a)
Bei meiner Recherche stellte sich ebenfalls heraus, dass
dieses Service eine Vertragsgrundlage hat, die ich laut eben jener
Vertragsgrundlage jederzeit kündigen kann, siehe: https://www.bawag.at/resource/blob/28224/4183f922b8d5a9ca03fabe189860eb14/bgb-echtzeitueberweisung-data.pdf
Gesagt getan, ich bat die Bawag um Kündigung dieses
Services. Die Antwort darauf ist an Schildbürgerlichkeit quasi nicht mehr zu
überbieten: Ich kann das Service nicht kündigen, weil der Vertrag dafür erst
mit dem Anklicken des Häkchens (erneut: siehe Screen), zustande kommt. Sprich:
ich muss das Service, das ich nicht haben/ nutzen/ beworben haben möchte erst
nutzen und dafür zahlen, um es kündigen zu können, um daran anschließend
eventuell (!!), diese "Prdouktinformation eines entgeltliches Zusatzservice"
beseitigt zu bekommen.
Mir ist bewusst, dass mein erster Fehler ist, noch immer
Bawag Kunde zu sein, allerdings bin ich Gewohnheitsmensch und möchte einfach
nur eine "saubere" Zahlungsmaske haben, was die letzten 25 Jahre lang
kein Problem war.
Bin ich mit einer Beschwerde über diese "Werbung"
bei Ihnen richtig? Benötigen Sie weitere Daten?
Vielen Dank vorab