Raiffeisen "GUT VERSICHERT BESSER BERATEN."

09.06.2023


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Es stellt sich wieder einmal mehr die Frage, warum es eines nackten kleinen Mädchens bedarf, wenn es sich um ein Sujet für eine Unfallversicherung der Raiffeisen handelt? Als Mutter stellen sich hier alle Nackenhaare auf! Als verantwortungsvoller Mensch muss man diese Vorgehensweise definitiv in Frage stellen! Als reflektierte Frau kann ich den sexuellen Aspekt dabei nicht außen vor lassen! Als Kundin von Raiffeisen fühle ich mich mehr als unwohl und abgestoßen! Wer genau soll die Zielgruppe dieses Sujets sein? Sind das Pädophile Vielverdiener - oder wer sonst sollte sich hier angesprochen fühlen? Was würde in Ihnen vorgehen, wenn das Ihre Tochter wäre? Was wenn wir solche Sujets akzeptieren und unsere Kinder zu Freiwild werden? Wie sollen wir das einem kleinen Mädchen oder Jungen erklären, wenn Misshandlung von uns Erwachsenen toleriert wird? Kann man hier noch von Kindeswohl sprechen? Was hat sich die Agentur oder Raiffeisen dabei gedacht? Ich fordere die sofortige Entfernung dieses Sujets - zum Schutze unserer KLEINSTEN, die für solch einen Missbrauch in keinem Fall zur Verfügung stehen dürfen! Mit besten Dank!