Werbung in Zeitschrift Gusto von Ewe Küchen

22.05.2023


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.




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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie finden sie diese Werbung in Zeiten, wo viele Menschen sich Erdbeermarmelade nicht leisten können!

Mit freundlichen Grüßen