Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für eine vermutete Kennzeichnungspflicht und Rechtsverletzung.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit über 2 Jahren plakatiert Herr XX (Bez. Mistelbach) diese Immobiliensuchplakate im ganzen Weinviertel an teils illegalen Orten. Fast alle Orte waren und sind betroffen.
? Es ist eine irreführende Werbung, da dahinter eigentlich eine Firma steckt die mit Immobilien spekuliert
? Es fehlt die Kennzeichnung einer gewerberechtlichen Werbung
? Es fehlen die Genehmigungen für die Aufstellungsorte
Es ist unseriös was hier geschieht und täuscht die Kunden und Kundinnen.
Mit freundlichen Grüßen!