Immobilienplakate

02.05.2023


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für eine vermutete Kennzeichnungspflicht und Rechtsverletzung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren! Seit über 2 Jahren plakatiert Herr XX  (Bez. Mistelbach) diese Immobiliensuchplakate im ganzen Weinviertel an teils illegalen Orten. Fast alle Orte waren und sind betroffen. ? Es ist eine irreführende Werbung, da dahinter eigentlich eine Firma steckt die mit Immobilien spekuliert ? Es fehlt die Kennzeichnung einer gewerberechtlichen Werbung ? Es fehlen die Genehmigungen für die Aufstellungsorte Es ist unseriös was hier geschieht und täuscht die Kunden und Kundinnen. Mit freundlichen Grüßen!