ÖVP - Rassistische Politikwerbung an Bushaltestelle

28.04.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.


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Anlässlich eines Werbesujet der Wiener ÖVP zu "migrantischen Jugendbanden und Problemvierteln" an einer Bushaltestelle muss ich beim Werberat Beschwerde wegen unwahren, rassistischen und diskriminierenden Inhalten einbringen und hoffe, dass dieses Sujet entfernt wird, da es potentiell Aggression, Ausgrenzung und Gewalt gegen Minderheiten schürt und somit eine Gefahr für viele Gesellschaftsgruppen darstellt.