Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
In Wahrheit leben Bio-Legenennen in Betrieben zu zweimal 3000 Tieren. Die Haltung an sich schaut aus wie die Bodenhaltung, nur gibt es eben Freilauf, für diesen sind aber keine Bäume vorgeschrieben, wie suggeriert.
Auf dem Sujet wird die Bio-Legehennenhaltung als kleinbäuerlich-idyllisch dargstellt, obwohl auch diese in Wahrheit eine Form der Massentierhaltung ist.
https://twitter.com/AMAGesmbH/status/1641385457379336195