Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für eine vermutete Irreführung und Täuschung von Konsument*innen in Bezug auf das Produkt.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.
Foodora/Mjam wirbt schon länger mit 1+1 Gratis Angeboten.
Wenn man sich die Preise genauer ansieht ist keines der (in Graz verfügbaren) 1+1 Gratis Angebote tatsächlich eines.
Die Preise werden deutlich höher angeben als wenn man die Artikel einzeln kauft.