Irreführende Werbung durch nicht klar erkennbare Lockangebote - XXXLutz

03.04.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft und nicht für eine vermutete Rechtsverletzung hinsichtlich Irreführung und Täuschung von Konsument:innen.

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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In der aktuellen SO SPART ES Kampagne von XXXLutz werden umfassende Preisangebote angekündigt und deren Gültigkeit gleichzeitig eingeschränkt - im TV durch die im Zeitraffer verfremdeten Endlostexte die für den Normalverbraucher nicht mehr erkennbar sind - in Anzeigen durch 12 zeilig kleingedruckte Bedingungen für das tatsächliche Preisangebot Ich halte es für unseriös, auf diese Weise Publikum (ganzjährig) in die Möbelhäuser zu locken.