VW Jungwagen Werbung

15.03.2023


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.



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Leider wirbt VW für seine elektrischen Gebrauchtwagen bzw. Jungwagen mit sexistischen und mädchendiskriminierenden Methoden: Die Tochter im Werbespot möchte keinen ‚Jungwagen‘ sondern einen ‚Mädchenwagen‘. Damit wird impliziert, dass Mädchen keine Ahnung im Autobereich / Fahrzeuggeschäft haben, angesichts des Mangels in MINT-Fächern eine sexistische und problematische Rollenverteilung, die jeglicher Grundlage entbehrt.