Kitzbühler Anzeiger - fehlende Kennzeichnung

20.02.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig. Nicht jedoch für eine vermutete fehlende Kennzeichnungspflicht.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde dahingehend informiert, welche Institution als Ansprechpartner/in sich eventuell der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR hiermit abgeschlossen.


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Die Zeitung veröffentlicht in ihrer Ausgabe vom 16.2.2023 im Wirtschaftsteil eine Anzeige des Hotels Tennerhof, die von der Redaktion des Kitzbüheler Anzeigers auf irreführende Weise gestaltet wurde. Es besteht hier ganz offensichtlich der Versuch, den Werbetext so zu präsentieren, dass beim Leser der Eindruck ensteht, es handle sich um einen objektiven journalistischen Beitrag. Das Layout und das Schriftbild der bezahlten Anzeige sind in Stil, Schriftart,-schnitt und-größe sowie Anordnung und Form ident zu dem übrigen Wirtschaftsteil der Zeitung entworfen. Einziger Hinweis auf den Werbecharakter der bezahlten Anzeige ist der kleine Hinweis "Werbung" rechts unten - der wiederum im Design ident zu dem bei redaktionellen Berichten vorhandenen Autorenhinweis gehalten ist. Die Gestaltung wurde offensichtlich von der Redaktion der Zeitung vorgenommen, da das Hotel die Typographie gar nicht selbst derart hätte nachbilden könnte.