Das betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und zugesichert, dass es die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen hat und auch in Zukunft nicht mehr verwenden wird.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
möchte hiermit ein für mich unmögliches Inserat/Anzeige auf Social Media
(Instagram/Facebook) bekannt geben.
Ein
Mädchen bei dem man die Unterhose sieht!
Unternehmen:
Steiermark Card
Agentur:
M-Effekt https://www.der-m-effekt.at
Bitte
dem Nachzugehen.
Mit
freundlichen Grüßen