Das betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und zugesichert, dass es die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen hat und auch in Zukunft nicht mehr verwenden wird.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.
Sehr geehrte Frau Mag. Stoidl,
ich begrüsse Sie herzlich im Neuen Jahr und
wünsche Ihnen viel Schönes für 2023.
Weniger schön ist für mich und viele meiner
Bekannten und Freunde, dass Bäcker Ströck
wieder christliche Werte als geschmacklose und
ethische christliche Grundsätze verletzende
Werbung einsetzt. War es beim letzten Mal
offenbar "nur" eine fimeninterne Publikation , so
handelt es sich dieses Mal um Plakate und ich
hoffe, dass Sie nun rasch agieren können.
Mit freundlichen Grüssen,