Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für die Prüfung von Werbekennzeichnung.
Der /die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit für den ÖWR abgeschlossen.
Sehr geehrtes Team des Werberats,
der Künstler "Rian.Music" hat am 18.11.2022 eine Instagram Story
veröffentlicht in welcher er Red Bull (@redbullaustria) markiert hat und sich
bedankt hat für das Erhalten mehrere Dosen, allerdings wurde keine
Kennzeichnung gesetzt.
Bitte finden Sie ein Video, welches ich auf der Plattform
"Youtube" hochgeladen habe, da die Instagram Story nach 24
Stunden automatisch gelöscht wird. Im Video sehen Sie unter anderem auch das
heutige Datum und noch den Screenshot der besagten Story.
Link: https://www.youtube.com/shorts/-q0BVithE9U
Mit freundlichen Grüßen