Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich der Lautstärke von Werbeschaltungen in Medien.
Der ÖWR war jedoch in unserer Sprachrohrfunktion tätig und hat sich bei einer fachlicher Stelle zur Thematik informiert; Werbespots werden in der Regel aufgrund des „kompakten“ Inhalts und der verwendeten Akustik/Musik/Ton (oftmals überlagert) viel intensiver in der Lautstärke wahrgenommen als das Fernsehprogramm davor/danach. Es gibt keine gesetzliche Regelung betreffend der Lautstärke von Werbeschaltungen in Medien.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der Nichtzuständigkeit seitens des ÖWR ist der Beschwerdefall dahingehend abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte auf einen Missstand hinweisen,
welcher die Lautstärke der Werbung betrifft. Ich habe gelesen, dass es verboten
ist, die Werbung lauter zu schalten, als das normale TV-Programm. Beim
Sender ATV wird, wenn man ihn über das Internet ansieht, zb Bauer sucht Frau
über den Laptop, die Werbung bei manchen Spots extrem laut übertragen.
Ich denke, dass dies auch unter das besagte
Verbot fällt. Da ich von ATV keine Rückmeldung erhalten habe, darf ich mich mit
diesem möglichen Missstand an Sie wenden und ersuche höflich um weitere
Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen und Danke im Voraus