Foto von weiblichen Brüsten als Werbung für Fitnesscenter - ProLife

10.11.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/Die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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In der wöchentlich erscheinenden Regionalzeitung "Ischler Woche" befindet sich in der Ausgabe 1022 vom 2.11.22 (S.17) eine Werbung für das regionale Fitnessstudio "ProLife". Die Bewerbung umfasst eine A4-Seite und 2 Fotos. Auf dem unteren Bild stehen die prallen Brüste einer leicht bekleideten Frau im Zentrum der Aufnahme. Dies nehme ich als sexistisch wahr, da kein Zusammenhang zum Produkt zu erkennen ist.