Ethik, Diskriminierung und Irreführung durch Werbung und Produktsortiment von Frauen mit Körperbehaarung

27.10.2022


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Die eingebrachte Beschwerde beim Österreichischen Werberat fällt nicht in den Kompetenzbereich.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht bezüglich Irreführung und Täuschung im Produktbereich.

Der/Die Beschwerdeführer/in wurde dahingehend informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund meiner auftretenden Körperbehaarung an den Gliedmaßen, Intimbereich und Schweißdrüsen war ich seit meinem 13. Lebensjahr für berufliche Zwecke, um Diskriminierung zu reduzieren und für die allgemeine Hygiene zur Enthaarung verpflichtet.

Es sind Ressourcen wie Wasser, Nassrasierer, sanitäre Produkte, chemische Substanzen, Frotteewaren viele Jahre notwendig gewesen bis ich neue Technologien kennen lernen durfte.

Die einfache, saubere und dauerhafte Entfernung von Körperbehaarung durch Lasertechnologien wurde mir durch die Verpackung, Bedienungsanleitung und Homepage des Unternehmens Philips, Media Markt und Saturn sugeriert.

Meine Dienstgeber sowie Schulleitung hat in internen dienstlichen Corporate Covernances auf Feinstrumpfhosen beim Tragen von Röcken bestanden. In den Wiener Banken ist man vor allem im ersten Bezirk gewohnt dass Damen einer entsprechenden Kleidervorschrift entsprechen und zwar beruflich wie privat.

Im Sportverein, bei der Partnersuche und auf festlichen Anlässen wurde ich aufgrund meiner Körperbehaarung zu einer anderen Ethnie und Geschlecht als der weiblich mitteleuropäischen zugeordnet.

Ich habe gemäß Bedienungsanleitung alle Anwendungsschritte eingehalten und dies sogar über das App für Philips Lumea dokumentiert. Es hat sich keine Veränderung gezeigt jedoch war ich durch verschiedene Vorkommnisse, die ich gerne ausführe wenn ich danach gefragt werde, nicht früher in der Lage mich persönlich darüber zu beschweren.

Die irreführende Werbung bezieht sich auf die Worte „dauerhafte Haarentfernung“ beim Lasergerät Lumea von Philips.

Die Diskriminierung für meine äußere Erscheinung, meine Mode, mein Geschlecht, meine Religion, meinen Wohnort, meine Kinderlosigkeit, meine Partnerwahl, meine finanziellen Ressourcen, meine kognitiven Fähigkeiten, erfolgte fortlaufend durch Familie, Schule, Dienstgeber, Fachhochschule, Wohngemeinschaft.

Ich habe betreffend der Körperbehaarung an den Beinen und unter den Achseln die Entscheidung getroffen ein Brazilian Waxing Studio in Anspruch zu nehmen - damit komme ich gut zurecht aber die Haare kommen trotzdem immer wieder. Es ist preislich deutlich über dem Produkt bei Philips oder dem Angebot durch Rasur in den Drogeriemärkten und Supermärkten. Von Do-it-yourself-Methode halte ich aufgrund der Abfallwirtschaft in Österreich nichts. Die Entsorgung und Untersuchung des Restmülls ist in manchen Orten Österreichs für Privatpersonen mit großen Eingriffen in ihre Privatsphäre verbunden.

Da es für mich derzeit nicht möglich ist einer geregelten Arbeit in meiner Branche Sparkasse, Bankwesen, Versicherung nachzugehen und bei Bewerbungen mehrfach abgelehnt wurde bin ich auf Schadenersatzzahlungen, Therapie, Rehabilitation, Wohnungssuche, Internet angewiesen.

Gerne führe ich zu jeglichem Sachverhalt Details, Namen, Produkte an.