Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der
beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat) von Goldentime Saunaclub keinen Grund
zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen
sich beim beanstandeten Werbesujet von Goldentime Saunaclub für keinen Grund
zum Einschreiten aus.
Das Plakat zeigt eine Frau in roter Unterwäsche,
geschlossenen Augen und leicht geöffneten Mund auf der Seite liegend.
Zusätzlich befindet sich das Logo und die Anschrift des Saunaclubs am Sujet
sowie der Slogan „Wellness wie man(n) es mag“.
Obwohl der Körper der Frau im Zentrum der Gestaltung
steht, zeigt das Plakat eine angemessene Darstellung der Sexualität bzw.
Geschlechtsmerkmale der Frau in Bezug auf die Bewerbung von sexuellen
Dienstleistungen. Die Text-Bild Kombination erscheint in diesem Hinblick
ebenfalls als angemessen, da eine Assoziation zum FKK Saunaclub erst durch die
sprachliche Unterstreichung deutlich wird.
Demzufolge ist die Werbemaßnahme des Goldentime
Saunaclubs dem Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft nach im Punkt
2.1.9. in ihrem Gesamtkontext zulässig. Die Werberäte und Werberätinnen
sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Hinweis: Es ist
jedoch anzumerken, dass das Gremium der „Jungen Werberäte und Werberätinnen“
(Personen bis 29 Jahre) zu
einer sensibleren Gestaltung raten. So wird auf die Bedeutsamkeit der öffentlichen
Platzierung der Werbemaßnahme hingewiesen. Bei Kommunikation im öffentlichen
Raum sollte auf die Darstellung von Rollenklischees und vermeintlichen
Körperidealen besonders Acht gegeben werden.
Eine
sensiblere Ausgestaltung sehen die jungen Werberäte und Werberätinnen hinsichtlich
des folgenden Ethik-Kodex Punktes:
2.1. Geschlechterdiskriminierende
Werbung (sexistische Werbung) liegt vor, wenn
2.1.5.) die Person auf ihre
Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung
gerückt wird;
Zur Zeit werden an zahlreichen Plakatwänden in Linz (z.B. Waldeggstrasse/Kudlichstrasse) Plakate gezeigt, die Frauen als käufliches Produkt bewerben - finde ich problematisch ...