Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde dahingehend informiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte bitte diese Werbung melden:
https://urldefense.com/v3/__https://www.facebook.com/100027689397069/posts/pfbid02V3ifCkhoeURnKsFQCBr7uCgkkAHXpKAf16UHXUsMzDviX3LiKRCA2pGGBvDBG9Jtl/?d=n__;!!PGotIvYIPIYeuQ!RoUU1psqjyIjFx5Smq1TgfXg22UFYZ217tOJrnU5u5TMa39sQnR4MJLuGZT4yiLG8kDGrSn9aAubHZ1JUA3D46j7r8o$
“Naturpool” ist irreführend, denn der Pool ist
versiegelt, hat keinen Kontakt und Austausch zum Boden.
Sie schreiben auf der Website selbst „Ein Naturpool ist
kein dauerhafter Lebensraum“. Daher: Keine natur.
Korrekter Name wäre: Freibad mit biologischer
Wasseraufbereitung“
Etwas wahllos als „grün“ darstellen, damit sollte man
nicht durchkommen dürfen.
Herzlichen Dank für die Überprüfung im Voraus.
Beste Grüße