Wiener Städtische wirbt mit „Alternativmedizin“(!)

27.10.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/Die Beschwerdeführer/in wurde dahingehend informiert, dass der Beschwerdefall abgeschlossen ist.

 



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Im aktuellen TV-Spot (gesehen im ORF Hauptabend) wirbt die Wiener Städtische Versicherung explizit damit, dass „Alternativmedizin“(!) unterstützt wird. „Alternativmedizin“ ist ein mehr als strittiger Begriff, der die Wissenschaftsfeindlichkeit fördert. Find ich gefährlich und frage mich, wie der Werberat das sieht. Danke und herzliche Grüße