Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung ( Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Warum muss man eine rote Flüssigkeit verwenden, um die
Saugfähigkeit der Einlage zur Schau zu stellen. Es is unappetitlich und zu
gleich beschämend dass man dieses Produkt so anpreisen muss.
Ich frage mich ob bei einer Werbung für Toilettenpapier
Scheisse verwendet wird.