Hofer Werbung

19.09.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die Prüfung von Dienstleistungen an sich. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.



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Hier wird in Aussicht gestellt, dass die Folgen der Spielsucht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgebugelt werden! Die Prozesskosten werden vorgestreckt- der Schuldenstand des Klägers vergrößert sich dadurch noch mehr. Ein durch und durch unmoralisches Angebot.


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Hier wird in Aussicht gestellt, dass die Folgen der Spielsucht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgebugelt werden! Die Prozesskosten werden vorgestreckt- der Schuldenstand des Klägers vergrößert sich dadurch noch mehr. Ein durch und durch unmoralisches Angebot.


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Hier wird in Aussicht gestellt, dass die Folgen der Spielsucht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgebugelt werden! Die Prozesskosten werden vorgestreckt- der Schuldenstand des Klägers vergrößert sich dadurch noch mehr. Ein durch und durch unmoralisches Angebot.