Burgerking

12.09.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

das angehängte Foto zeigt ein seit Monaten angebrachtes, riesiges Werbebanner vor dem Burgerking am Elterleinplatz im 17. Wiener Gemeindebezirk.

Meines Erachtens ist diese Werbung sexuell konnotiert, was sich am Gesichtsausdruck der jungen Frau und vor allem an den zwei weißen Tröpfchen (soll vermeintlich Sauce aus dem Burger sein) manifestiert.

Ich finde es beschämend, dass Frauen nach wie vor in der Werbung derart dargestellt und sexistisch behandelt werden.

Burgerking fiel schon öfter mit eindeutiger Werbung auf und versucht nach wie vor die Grenzen auszutesten.

Meiner Meinung nach sollte dem Einhalt geboten werden!

Vielen Dank und freundliche Grüße