Un- / Schlecht- gekennzeichnete Werbung auf Instagram

09.09.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für die Prüfung von Werbekennzeichnung.

Der /die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit für den ÖWR abgeschlossen.


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Die hier angeführte Influencerin welche auf dem sozialen Medium "Instagram" tätig ist lädt nahezu täglich neue Werbung in ihre Story hoch. Manchmal wird die Werbung gar nicht gekennzeichnet, aber wenn doch, dann so dass das "#werbung" links oben hinter ihrem Profilbild versteckt ist und zusätzlich so klein das es unleserlich ist. Man kann kaum erkennen das sich dort überhaupt eine Kennzeichnung befindet.